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Kommunalwahl

 

 

 

 

 

 

 

Ein paar grundsätzliche Informationen vorweg:

 

Wahlzeit:         

alle 5 Jahre zum 01. Juni  (zuletzt 2008)

 

Wahl:                

im letzten Maimonat vor der neuen  Legislaturperiode

 

Formales:          

Wählen kann nur,

  • wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist           
  • oder   
  • einen Wahlschein hat. 

 

Es kann nur in dem Wahlbezirk gewählt werden (direkt oder

Briefwahl), in dem man  eingetragen ist.

(Abschnitt I §§ 3 ff. des Gemeinde- u. Kreiswahl-Gesetzes).

 

Wahlsystem:  

Für die Gemeinde-Vertretung (Kommune) findet die Wahl statt:

1.)   nach dem Mehrheitswahlrecht

             ( = Persönlichkeitswahl)         u n d

2.)  nach dem Verhältnisausgleich der eingereichten

           Liste der Partei (Gemeinschaft)

Anzahl der zu Wählenden:

Nach Abschnitt II § 8 des Gemeinde-

und KreiswahlGesetzes                                                                                               sind für die Gemeinde-Vertretung von Wentorf  im Jahre 2013

zu wählen: 

 

  •   23 Vertreterinnen oder Vertreter;

           davon

           >  12 unmittelbar ( = direkt) und

           >  11 im Verhältnisausgleich nach der Liste.

 

Infolge 'Überhangmandaten' kann die Gesamtanzahl erhöht werden.

 

Stimmenabgabe pro Wähler|in:          

Jede Wählerin bzw. jeder Wähler darf 2013

für die Direktkandidaten seines Wahlbezirks 

nur 1 Stimme abgeben.



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