Ein paar grundsätzliche Informationen vorweg:
Wahlzeit:
alle 5 Jahre zum 01. Juni (zuletzt 2008)
Wahl:
im letzten Maimonat vor der neuen Legislaturperiode
Formales:
Wählen kann nur,
- wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist
- oder
- einen Wahlschein hat.
Es kann nur in dem Wahlbezirk gewählt werden (direkt oder
Briefwahl), in dem man eingetragen ist.
(Abschnitt I §§ 3 ff. des Gemeinde- u. Kreiswahl-Gesetzes).
Wahlsystem:
Für die Gemeinde-Vertretung (Kommune) findet die Wahl statt:
1.) nach dem Mehrheitswahlrecht
( = Persönlichkeitswahl) u n d
2.) nach dem Verhältnisausgleich der eingereichten
Liste der Partei (Gemeinschaft)
Anzahl der zu Wählenden:
Nach Abschnitt II § 8 des Gemeinde-
und KreiswahlGesetzes sind für die Gemeinde-Vertretung von Wentorf im Jahre 2013
zu wählen:
- 23 Vertreterinnen oder Vertreter;
davon
> 12 unmittelbar ( = direkt) und
> 11 im Verhältnisausgleich nach der Liste.
Infolge 'Überhangmandaten' kann die Gesamtanzahl erhöht werden.
Stimmenabgabe pro Wähler|in:
Jede Wählerin bzw. jeder Wähler darf 2013
für die Direktkandidaten seines Wahlbezirks
nur 1 Stimme abgeben.


