Planungs- & Bau-Turbo für eine neue Gemeinschaftsschule

Zwei Mögliche Bauvarianten für die neue GemS
Am Standort Achtern Höben soll die neue Gemeinschaftsschule gebaut werden

Änderungsantrag der FDP Fraktion zum Top Ö15 – Punkte 2. B) und C)

Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Bürgermeisterin zu beauftragen, die Planung für einen Neubau der Gemeinschaftsschule (GemS) am bestehenden Standort zu beauftragen.

Dabei sind folgende Punkte mit zu berücksichtigen:

  1. Es soll ein kompletter Neubau auf dem Gelände realisiert werden: keine An- oder Umbauten des Bestandes, keine Sanierung des Bestandes.
  2. Variantenuntersuchung im Zuge der Vorplanung:

a)  Eine Realisierung in Bauabschnitten im oberen Bereich des bestehenden Gebäudes (Baurecht vorhanden) ist erwünscht, wenn nur so das Ziel eines kompletten Neubaus ohne zusätzliche provisorische Container möglich ist (durch Schaffung freier Flächen mit (Teil-) Abrissen des Bestandes).

b) Eine weitere Variante soll die Bebauung des vorhandenen Sportplatzes vorsehen. Der Sportplatz wird nach Abriss der bestehenden Gebäude an deren Stelle verlagert.

  1. Die Räume für eine Oberstufe sind möglichst optional zu berücksichtigen (Flexibilität, falls die zuständige Landesbehörde diese nicht genehmigt).
  2. Ein Lehrschwimmbecken ist zu integrieren und muss für Besucher auch außerhalb der Öffnungszeiten der Schule zugänglich sein.
  3. Das Hausmeistergebäude ist abzureißen und die Fläche für einen Neubau zur Verfügung stehen.
  4. Es sind zunächst die Planungsleistungen für die Objektplanung und technische Anlagen auszuschreiben.
  5. Vertragsgestaltung Planung: Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung). Ein Rechtsanspruch für die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Eine Ausschreibung als ÖPP-Projekt nach der Vorplanung soll möglich sein, das Baurecht ist ggf. vom ÖPP-Partner mit Unterstützung der Gemeinde zu erlangen. Ggf. ist ein Raumbuch zu erstellen.
  6. Weitere Planungsaufträge, z. B. für Bodengutachten, sind vorzubereiten.
  7. Mit den Nachbargemeinden ist zu klären, ob diese ihre Schüler und Schülerinnen (weiterhin) an die GemS schicken wollen. Es ist eine je Schüler bzw. Schülerin anteilige Beteiligung an den Investitions- und Betriebskosten vorzusehen.

 

Begründung

  1. Nach zwei Machbarkeitsstudien in den letzten 5 Jahren wird es Zeit, den Neubau der GemS nicht länger zu verzögern. Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen benötigen dringend moderne Räumlichkeiten, im maroden Bestand ist die Umsetzung aktueller pädagogische Anforderungen nicht mehr möglich. Die Politiker und Politikerinnen in der Gemeindevertretung sind aufgerufen, dies schnellst- und bestmöglich in die Wege zu leiten. Eine dritte Machbarkeitsstudie ist überflüssig, da alle relevanten Daten bekannt sind. Lassen wir Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen der GemS nicht länger warten.
  2. Die Machbarkeitsstudie des büros luchterhand & partner hat ergeben, dass ein Neubau rund 3.890 €/m² kostet. Die Um- und Anbauten inkl. Sanierung beim Bestand der GemS wurden dort mit rund 4.680 €/m² bewertet. Ein Neubau ist daher die wirtschaftlichere Variante, Steuergeld wird nicht verschwendet.
  3. Gemäß Flächenbedarf des büros luchterhand & partner werden für eine neue GemS 7.500 – 7.900 m² benötigt. Die Um- und Anbauten an den Bestand mit Sanierung weisen abschließend jedoch rund 9.568 m² auf, dies ist eine nicht wirtschaftliche Investition.
  4. Die Unwirtschaftlichkeit der weiteren Nutzung des Bestandes betrifft auch den zukünftigen Betrieb und die Instandhaltung. Es ist wirtschaftlicher, nur ca. 7.700 m² zu betreiben und Instand zu halten, als 9.568 m². Betriebskosten erreichen bei Bürogebäuden nach sieben bis zehn Jahren die Höhe der Investitionskosten, für Schulgebäude vermutlich schon nach fünf bis zehn Jahren.
  5. Neubauten sind deutlich energieeffizienter als sanierte Gebäude.
  6. Ein Umbau und eine Sanierung des Bestandes für eine komplette Schule bei laufendem Schulbetrieb kann weder den Schülern und Schülerinnen noch den Lehrern und Lehrerinnen zugemutet werden. Der Lernerfolg ist gefährdet, Stress und hoher Krankheitsstand durch Lärm- und Staubbelästigung wären zu erwarten.
  7. Belastung des Ergebnishaushaltes der Gemeinde Wentorf: 7.500 (7.900) m² x 3.890 €/m² = 29,2 (30,7) Mio. €. Bei einer Abschreibung über 50 Jahre und 50 % Schüleranteil aus Wentorf ergibt sich eine Haushaltsbelastung von 291.750 (307.310) €/a.
  8. Die Realisierung in Bauabschnitten ermöglicht nach der Erstellung des ersten Neubaus auf dem Gelände der Feuerwehr die Möglichkeit, Teilabrisse am Bestandsgebäude vorzunehmen. Die frei gewordenen Flächen können anschließend für nachfolgende Bauabschnitte der Neubauten genutzt werden.
  9. Nach Abriss des Hausmeistergebäudes kann die freie Fläche für einen größeren Neubau genutzt werden. Dadurch kann auf die teureren An- und Umbauten sowie die Sanierung des Bestandes verzichtet werden. Ggf. kann eine neue Hausmeisterwohnung in den Neubau integriert werden.
  10. Ein kompletter Neubau auf dem vorhandenen Sportplatz stellt die Schule während der Bauzeit die geringste Belastung dar und soll daher in einer Variante der Vorplanung untersucht werden.
  11. Eine sich daraus ergebende Verlagerung des Sportplatzes in den oberen Bereiche zwischen Grundschule und GemS ermöglicht beiden Schulen die Nutzung.
  12. Die Beauftragung der Planer soll stufenweise erfolgen, damit nicht zufriedenstellenden Leistungen einzelner Büros flexibel begegnet werden kann.
  13. Am schnellsten und einfachsten für Gemeinde und Verwaltung kann das Gebäude im ÖPP-Verfahren umgesetzt werden. Dafür bieten sich die Ergebnisse der Vorplanung an, auf deren Grundlage eine ÖPP-Ausschreibung erfolgen kann und die Kompetenz der Baufirmen bestmöglich für den wirtschaftlichen Erfolg genutzt werden kann. Alternativ ist dies auch nach der HOAI Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung, möglich.
  14. Nachbargemeinden, die ihre Schüler und Schülerinnen an der neuen GemS in Wentorf beschulen lassen wollen, sollen sich anteilig an allen Kosten (z. B. Investitionen, Betrieb, Instandhaltung etc.) beteiligen.
  15. Bei Verfolgung einer Umbau- und Sanierungsvariante des Bestandes über eine Bauzeit von 5-10 Jahren muss davon ausgegangen werden, dass die Anmeldungen für unsere GemS zurückgehen werden. Denn es ist nicht attraktiv, eine solch lange Zeit täglich mit Baustellenbetrieb zu verbringen. Rückläufige Schülerzahlen können auch zu einer Gefährdung der Genehmigung einer Oberstufe in Kiel führen.
  16. In der Folge wäre die angestrebte Entlastung des Gymnasiums durch eine attraktivere GemS ebenfalls gefährdet.

 

Antragstext für eine neue GemS in Wentorf bei Hamburg